Kloster dreht den Grafen von Seefeld das Wasser ab
Durch die Flut erhebliche Schäden innerhalb der Seefelder Fischweiher
Der Streit ums Wasser ist national wie international stets ein strittiges Thema. Heftig diskutiert werden unter anderem Herkunftsrechte, die Art der Verteilung und wie es verwendet werden soll. Seit Jahrzehnten versuchen Großkonzerne, das Trinkwasser zu privatisieren und für sich ein Geschäft daraus zu machen. Doch werfen wir einen Blick zurück ins 16. Jahrhundert. Recht viel anders ging es damals auch nicht zu. Aus theologischer Sicht gilt das Wasser zwar als Quelle des Lebens, die Gott der Schöpfer allen Menschen zukommen lassen will. Dass dies selbst bei Kirchenmännern nicht immer so gesehen wurde, beweist eine kuriose Wassergeschichte aus der Mitte des 16. Jahrhunderts.
Die Grafen zu Törring in Seefeld lebten zu jener Zeit ruhig und zurückgezogen und widmeten sich ganz der Verwaltung ihrer Güter. Zu einer „verdrießlichen Angelegenheit“ jedoch kam es laut der 1993 erschienenen Chronik „Drei Rosen für Bayern“ anno 1550, die Abt Leonhard sogar daran hinderte, eine längst geplante Reise anzutreten. Anlass war der Bau einer neuen Mühle, die Graf Johann VI. von Törring (1495 bis 1555) in Seefeld errichten ließ. Das Mühlrad wurde angetrieben durch Wasser aus einem Bach, der in Widdersberg entsprang. Dort aber unterhielt das Kloster eine eigene Mühle. „Der Abt war von dem Neubau des Seefelder Nachbar alles andere als begeistert. Er versuchte deshalb, der Konkurrenz buchstäblich das Wasser abzugraben“, stellt Autorin Jolanda Englbrecht fest. Um nun das Wasser in Widdersberg zu halten, ließ der Geistliche oberhalb der Klostermühle als Sammelbecken einen großen Weiher anlegen. Als immer noch zu viel Wasser nach Seefeld floss, hob man einen zweiten Weiher aus.
Graf Johann VI. jedoch amüsierte sich über die vergeblichen Versuche der Klosterleute, seine Mühle trocken zu legen. Das Gegenteil trat ein: Durch den Bau des zweiten Weihers erhöhte sich der Druck auf den dazwischen liegenden Damm. Dieser brach und das Wasser machte sich Richtung Seefeld auf. Die Flut aber richtete innerhalb der Seefelder Fischweiher, die am Fuße des Berges gelegen waren, erhebliche Schäden an. Jetzt wurde es Graf Johann zu bunt. Er verklagte Abt Leonhard vor dem herzoglichen Hofgericht in München.
Am 21. November 1550 machte sich eine Kommission auf den Weg Richtung Seefeld und schaute sich den Schaden an. Die Richter fällten ein salomonisches Urteil. Der Abt wurde zwar von Schadenersatz freigesprochen, weil die „Wühre“ offensichtlich ohne sein Verschulden durchgebrochen war, man verpflichtete ihn aber dazu, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass die Seefelder Mühle mit genügend Wasser gespeist wird. Über seine Reaktionen ist heute leider nichts bekannt.
Aus „Habe die Ehre“ – erschienen im Uli Singer Verlag