Bekiffter Vater in Gilching aus dem Verkehr gezogen
Er war gerade dabei, sein Kind vom Kindergarten abzuholen
Gilching (22. Juli 2024) – Am vergangenen Freitag, umara 14.30 Uhr, bewiesen Beamte der Gautinger Polizei einmal mehr, dass sie ein besonders feines Näschen in Sachen Cannabis haben. Die Kollegen wollten gerade nach einem Einsatz in der Sonnenstraße wieder in ihr Streifenfahrzeug einsteigen, um zurück zur Inspektion zu fahren, als ein BMW mit offenen Fenstern an ihnen vorbeifuhr.
Das wäre an sich nichts Besonderer, strömte den Beamten laut Gautings Polizei-Chef Andreas Ruch nicht eine deutlich nach Cannabis riechende Wolke entgegen. Bei der anschließenden Verfolgungsfahrt und dem deutlichen Hinweis seitens der Polizei zu stoppen, reagierte der BMW-Fahrer nicht. Erst in der so genannten Waldkolonie hielt der 52Jährige vor einem Kindergarten, stieg aus und versuchte erneut, raschen Schrittes davon zu kommen. Erst auf ein energisches „Stehenbleiben“ der Polizei blieb er tatsächlich stehen und erklärte, dass er erst sein Kind aus dem Kindergarten abholen wollte, um sich dann mit der Polizei über deren Ansinnen zu unterhalten.
Daraus wurde nichts, da er sich zunächst einer Verkehrskontrolle unterziehen musste. Zumal auch von ihm ein intensiver Cannabis-Geruch ausging. Ein weiteres Indiz, dass er unter Einfluss dieser Droge stand, seien seine leicht geweiteten Pupillen gewesen, erklärte Ruch. Da außerdem der freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest positiv ausfiel und der Gilchinger und auch leicht schwankte, blieb ihm nichts anderen übrig, als zuzugeben, dass er am Abend zuvor Cannabis konsumiert hatte. Aus dem Abholen des Kindes wurde nichts. Dem BMW-Fahrer wurde die Weiterfahrt unterbunden und zudem der Fahrzeugschlüssel abgenommen. Im Übrigen musste der 52Jährige die Gautinger Streife zur Blutentnahme nach Gauting begleiten. Um sein Kind kümmerte sich derweilen eine andere Mutter, die es auch wohlbehalten nach Hause brachte.
In diesem Zusammenhang rät Polizei dringend davon ab, „sich bekifft ans Steuer“ zu setzen. Denn der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben, betont Ruch. Bei Überschreiten des derzeit noch gültigem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut droht zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz gem. § 24a mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße.