Flügelpest im Landkreis Starnberg
Bei zwei im Gemeindebereich Gauting-Stockdorf tot aufgefundenen Wildgänsen wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus HPAIV vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Im Landkreis Starnberg wurden zwei aktuelle Fälle von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei den im Gemeindebereich Gauting-Stockdorf tot aufgefundenen Wildgänsen wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das hochpathogene aviäre Influenzavirus HPAIV vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Basierend auf einer aktuellen Risikobewertung wird zum jetzigen Zeitpunkt von der Anordnung einer allgemeinen „Aufstallungspflicht“ für gehaltenes Geflügel im Landkreis Starnberg abgesehen. Das Landratsamt Starnberg bittet Bürgerinnen und Bürger aber, verendet aufgefundene Wasservögel und Greifvögel dem Veterinäramt unter 08151/148 77383 unter Angabe des Fundortes zu melden. Einzeln aufgefundene tote Singvögel bis Krähengröße müssen nicht gemeldet werden. Kadaver von Singvögeln bis Krähengröße können, verpackt in einer Tüte, über den Hausmüll entsorgt werden. Eine praktikable Möglichkeit sich dabei persönlich zu schützen ist, den Kadaver mit einer über die Hand gestülpten Tüte aufzunehmen und die Tüte dann über den Kadaver zu stülpen und zu verschließen.
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurden per Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Starnberg, 42. Ausgabe vom 23. November 2022, bereits verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis Starnberg angeordnet. Ebenso gilt im Landkreis Starnberg ein Verbot für Geflügelmärkte sowie ein Fütterungsverbot für bestimmte Arten von Wildvögeln.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk zu tragen ist. Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen mit Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion ausgestattet werden. Personen haben vor Betreten des Stalls ihre Hände zu waschen und zu desinfizieren.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist zu vermeiden, auch darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könnte, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Krankes Geflügel soll durch einen Tierarzt auch auf Geflügelpest untersucht werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.
Grundsätzlich kann der Erreger der Vogelgrippe auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den aktuell überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Laut dem Europäischen Zentrum für Seuchenkontrolle ist dieses Virus schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.
Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Kadaver zu vermeiden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.
Landratsamt Starnberg
Pressestelle