Zum Thema Friedhofsgebühren: Leserbrief vom Büro KUBUS, das für die Kalkulation zuständig ist
Weder die "grabartspezifische" noch die „grabartidentische" Bestattung fand eine Mehrheit
Gilching – Einmal mehr konnte Gilchings Bürgermeister Manfred Walter die neu kalkulierte Satzung für Friedhofsgebühren nicht abschließend zu den Akten legen. Wie schon in der April-Sitzung gab es auch am Dienstag keine Einigung darüber, nach welchen Kriterien künftig die Nutzung der Grabstellen berechnet werden soll. Nun ist die Rechtsaufsicht am Zuge.
Zum nachfolgenden und bereits erschienenen Artikel aktuell als Einstieg ein Leserbrief, der im Starnberger Merkur erschienen ist:
Der Tagesordnungspunkt Neukalkulation Friedhofsgebühren hatte es in sich. Zum einen steckte Ingrid Hannemann vom Büro Kommunalberatung KUBUS laut eigener Aussagen von unterwegs noch im Stau fest. Bürgermeister Manfred Walter schob deshalb den Tagesordnungspunkt Punkt für Punkt nach hinten. Das externe Büro war für die Kalkulation beauftragt worden, jedoch erwog die Verwaltung bereits in der April-Sitzung, wegen mangelnder Transparenz seitens KUBUS künftig auf ein externes Büro zu verzichten. Da es Ingrid Hannemann bis zum Schluss der öffentlichen Sitzung nicht schaffte, anzukommen, wurde der Punkt ohne sie aufgerufen. Zur Auswahl standen, wie berichtet, ein „grabartspezifischer Kostenanteil“ sowie eine „grabartidentische Gebührenberechnung“. „Das Thema wurde bereits öffentlich wie auch intern ausführlich beraten. Wir können gleich zur Abstimmung übergehen“, schlug Walter vor. Die Rechnung hatte er ohne Rosemarie Brosig (BfG) gemacht. Sie machte darauf aufmerksam, dass „unsere Friedhöfe nur zur Hälfte belegt sind“, „Grabnutzungsinhaber“ aber für alle, also für die eigenen wie auch für die vorgehaltene Gräber zur Kasse gebeten werden.
Laut Brosig gibt es insgesamt 4863 Grabstellen, wovon 56,16 Prozent belegt sind, sowie 43,83 Prozent vorgehalten werden. Ungerecht sei dies, so Brosig, da „jeder, der für seine toten Angehörigen eine Grabstelle bezahlt, auch das Vorhalten weiterer Grabstellen mitfinanziert“. Brosig stellte deshalb Antrag, die umlegbaren Kosten um zwanzig Prozent zu senken. Rechnerisch bedeutet dies, die Gesamtkosten von 186990 Euro jährlich auf 149590 Euro zu senken und nur diese den Nutzern anteilsmäßig in Rechnung zu stellen. Brosigs Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Abgelehnt wurde außerdem mit jeweils 10 zu 11 Stimmen eine Kalkulation der Friedhofsgebühren nach „grabartspezifischer“ wie auch nach „grabartidentischer“ Art. Nachdem es keine positive Entscheidung gab, erklärte der etwas ratlos gewordene Rathauschef, den Fall nun der Rechtsaufsicht zu übergeben.