Bauanträge müssen ab neuem Jahr direkt beim Landratsamt gestellt werden
Eine Entscheidung über Bauvorhaben soll künftig schneller gefällt werden
Landkreis Starnberg – Die Bayerische Bauordnung wartet zum Jahreswechsel mit einer Neuerung auf. Ab 1. Januar werden Bauanträge und Vorbescheide beim Landratsamt Starnberg gestellt und nicht mehr, wie bisher üblich, bei den Gemeinden. Das Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger. „Die Zielrichtung des Gesetzgebers ist richtig, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dazu sollen die Änderungen der Bayerischen Bauordnung beitragen“, erklärt Landrat Stefan Frey die Neuregelung.
Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt. Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab Januar beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die entsprechende Gemeinde, die Stadt Starnberg sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen wie beispielsweise die untere Naturschutzbehörde. Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich. Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor.
Die neuen Regelungen gibt es nachzulesen, ab dem 1. Januar, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter www.lk-starnberg.de/bauen .
Dazu die Stellungnahme von Max Huber, Bauamtsleiter der Gemeinde Gilching:
Ab 1. Januar 2025 sind alle Anträge auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Abgrabung bei dem staatlichen Landratsamt Starnberg einzureichen. Die Kommunen werden ab dem neuen Jahr über die eingegangenen Anträge im Landratsamt (ab Eingang) zuerst informiert und bei Vollständigkeit nach § 36 BauGB über die „BayernBox“ beteiligt. Das Beteiligungsverfahren der Gemeinden ändert sich nicht. Nur die Abgabe der Unterlagen hat jetzt bei der staatlichen Behörde in Starnberg zu erfolgen, geht auch bald digital, ab voraussichtlich März. Sobald wir in Gilching die Bauanträge vom Landratsamt Starnberg bekommen, werden wir diese in den Bauausschuss zur Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen geben. Die Einladung mit Tagesordnung wird wie bisher sein. Im Grunde ändert sich hier nichts am Verfahren und an der Beteiligung der Kommunen. Die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen, auch unsere kommunale Stellplatzsatzung, kommunale Fahrradabstellplatzsatzung, kommunale Abstandsflächensatzung sowie kommunalen Bebauungspläne, etc.
Die Änderung des Abgabeortes ab Januar beim staatl. Landratsamt und nicht mehr bei der Gemeinde erfolgt nur aufgrund der Digitalisierung und der Möglichkeit, bald alles digital einzureichen. Es wird in Zukunft alles einfacher. Wir, seitens der Verwaltung, sehen es gelassen und freuen uns auf die digitale Zukunft.