Sprayer von Fußball-Motiven auf frischer Tat ertappt und festgenommen
Die Sprayer werden der aktiven FC Bayern Fanszene zugeordnet
Landkreis – „Es wurde schon mehrfach in den örtlichen Medien berichtet, dass im gesamten Landkreis Starnberg und in nahezu jeder Ortschaft in regelmäßiger Häufigkeit Stromverteilerkästen entweder in den Farben rot und weiß des FC Bayern bzw. blau und weiß des TSV 1860 München besprüht werden“, betonte Andreas Ruch, Leiter der PI Gauting. In der Nacht von Montag auf Dienstag jedoch konnte der Sprayer auf frischer Tat erwischt und festgenommen werden.
Ein Anwohner aus Unterbrunn hatte gegen 0.30 Uhr bei der Polizei in Gauting angerufen und gemeldet, dass mehrere Personen Graffitis an Verteilerkästen in Unterbrunn sprühen würden. Im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndung konnte ein 19Jähriger aus Inning gestellt werden. Der Verdächtige flüchtete zunächst, konnte aber kurz darauf von den Ordnungshütern eingeholt und im Anschluss festgenommen werden – ohne dass der vermutliche Täter Widerstand leistete. Zumal an seiner Jogginghose und an den Schuhen rote wie weiße Farbanhaftungen sowie bei einer weiteren Durchsuchung auch Deckel von roten und weißen Spraydosen fest- und sichergestellt werden konnten. Der junge Mann wurde nach seiner Festnahme bei der Polizeiinspektion Gauting erkennungsdienstlich behandelt. Im Zuge der weiteren Fahndung gelang zwei, bislang unbekannten Tätern, die dunkel bekleidet waren, die Flucht.
Insgesamt wurden im Ortsgebiet Unterbrunn an der Dorfstraße, an der Gautinger Landstraße sowie Am Angerberg fünf Verteilerkästen mit frischem Farbanstrich festgestellt. Dazu kommt ein Transformatorhaus in der Gautinger Landstraße, welches auf eine Fläche von 4 x 2 Metern komplett in den genannten Farben und den Initialen einer Ultragruppierung besprüht wurdem. Sämtliche Graffitis sind der aktiven Fanszene des FC Bayern München zuzuordnen. Nach Rücksprache mit der Jour-Staatsanwältin wurde aufgrund der Nachtzeit auf eine Wohnungsdurchsuchung verzichtet und der fest genommene Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.