Rote Karte für das geplante Café in Geisenbrunn
Die Gemeinde sieht für das "La Saveur" im Außenbereich keine Möglichkeit der Erweiterung
Gilching – Kein Glück hat der Betreiber des „La Saveur“ in der vormaligen Brauerei an der Münchner Straße im Gilchinger Ortsteil Geisenbrunn. Nach Auszug der Brauerei zog dort ein Biobäcker sowie eine Konditorei mit kleinem Ausschank außerhalb des Gebäudes ein. Obwohl das Café nur am Wochenende von 12 bis 18 Uhr geöffnet ist, ansonsten werden Torten und Backwaren für andere Lokalitäten hergestellt, sah die Gemeinde in der klein gehaltenen Gastronomie von Beginn an einen Verstoß, da sich die Gebäude im Außenbereich befindet und die Nutzung der Darstellung „Landwirtschaftliche Fläche“ im Flächennutzungsplan widerspreche. Das Landratsamt Starnberg ersetzte jedoch im Oktober 2021 die Genehmigung und begründete es damit, dass durch die Nutzungsänderung keine zusätzlichen Belastungen erkennbar seien. Festgestellt wurde außerdem, dass „insbesondere keine neue Versiegelung von Flächen oder ein stärkerer Zu- und Abfahrtsverkehr“ die Folge sei.
Nun hat der Besitzer des Anwesens, in dem „La Saveur“ nur Pächter ist, erneut Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, der in der Bauausschusssitzung am Montag einstimmig negativ beschieden wurde. Vorgesehen war laut Antrag das Büro sowie einen Pausenraum der Bäckerei in ein Café mit 48 Sitzplätzen umzuwandeln. Des Weiteren war geplant, vor dem Gebäude einen 80 bis 100 Quadratmeter großen Biergarten mit bis zu 80 Sitzplätzen plus Freischankfläche einzurichten.
Die Begründung der Ablehnung lautet: „Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung wird eine erhebliche Nutzungsintensivierung mit erhöhtem Publikumsverkehr stattfinden. Es ist die Entstehung einer Splittersiedlung und – aufgrund der Gaststättengröße – eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart des Landschaftsbildes zu befürchten. Außerdem werden im Außenbereich aufgrund der Größe des Gaststättenbetriebes schädliche Umweltauswirkungen befürchtet.“ Letztendlich aber entscheidet das Kreisbauamt im Landratsamt Starnberg, darüber ob die ablehnende Genehmigung der Gemeinde durch die übergeordnete Behörde durch eine positive Entscheidung ersetzt werden kann.