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Leserbrief von Rosmarie Brosig: Klarstellung zu Friedhofsgebühren in Gilching

URSPRÜNGLICHER ARTIKEL zum Thema Friedhofsgebühren: Leserbrief vom Büro KUBUS, das für die Kalkulation zuständig ist – Stanet.de


Gilching – In der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai sollte über eine Erhöhung der Grabgebühren in Gilching entschieden werden. Es standen zwei Varianten zur Debatte: Bei der einen werden alle Grabstätten gleichmäßig erhöht,  bei der anderen die größeren Familiengräber weniger, dafür die kleineren Gräber mehr. Da  für keine der beiden Varianten eine Mehrheit gefunden wurde, soll nun die Rechtsaufsicht entscheiden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese die Kalkulation überprüft, da dies nicht von der Gemeinde angefragt wurde. Eine Korrektur der Gebühren ist daher von der Rechtsaufsicht nicht zu erwarten.

Aus dem Gemeinderat stellte nur die Fraktion „Bürger für Gilching – BfG“ die Höhe der Grabgebühren in Frage. Frau Hannemann und ich klärten bereits vor der Sitzung einige abgabenrechtliche Ungenauigkeiten. Politische Fragen, die die Gebührenhöhe betreffen, können jedoch nur von der Gemeindeverwaltung oder einer Mehrheit des Gemeinderates entschieden werden. Ob Frau Hannemanns Anwesenheit  bei der Sitzung zu einer gerechteren Gebührenpolitik beigetragen hätte, ist fraglich.

Es gibt mehrere Punkte, die Zweifel an der aktuellen Gebührenkalkulation aufwerfen:

1. Der Bauhof verrechnet jährlich 3500 Stunden (Kosten ca. 100.000 €) für die Pflege der Friedhofsanlagen, zusätzlich stellt ein Gartenbaubetrieb 40.000 € in Rechnung. Von November bis Mitte Mai, also etwa fünf Monate im Jahr, werden jedoch keine Pflegearbeiten außer dem Leeren der Abfallkörbe durchgeführt.

2. Die AWISTA belegt ein Parkfeld dauerhaft gebührenfrei, während die Herstellungskosten des Parkplatzes in die Grabgebühren eingerechnet werden.

3. Gebühren für geplante Investitionen werden bereits vor deren Umsetzung erhoben.

4. Von 4863 Grabstellen sind nur 2735 belegt, 2134 Grabstellen sind leer. Diese Tatsache wurde in der Gebührenkalkulation nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl Frau Hannemann dies in ihrem Leserbrief behauptet.

Die Vorhaltung von Begräbnisplätzen ist Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Kosten sollten daher von allen Bürgern getragen werden, nicht nur von den 2735, die bereits für eine Grabstelle bezahlen. Mein Antrag, die Gebühren um 20% zu senken, wurde jedoch abgelehnt. Nun warten wir auf eine Entscheidung des Landratsamtes, das bereits durch die Europawahl überlasted ist.

Finanziell überforderte Bürger könnten sich schneller für alternative Bestattungsmöglichkeiten entscheiden, was zu leereren Friedhöfen und noch höheren Gebühren für die verbleibenden Grabstellen führt.

Rosmarie Brosig, Am Waldhang 5, 82205 Gilching


Uli Singer

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