Ehrenzeichen für langjährige Naturschutzwächter
Starnberg – Für ihr jahrzehntelanges Engagement im Naturschutz hat Starnbergs Landrat Stefan Frey sechs Ehrenamtliche aus dem Landkreis Starnberg erstmals mit dem neuen Ehrenzeichen für den Bayerischen Naturschutzdienst ausgezeichnet. „Sie leisten eine wertvolle Arbeit für den Umweltschutz in unseren Landkreis. Menschen den sorgsamen Umgang mit unserer Natur näherzubringen erfordert Fingerspitzengefühl und Engagement“, würdigte Landrat Stefan Frey die Leistungen.
- Gold (25 Jahre): Thomas Wendler (südöstlich des Starnberger Sees) und Alexander Kampmeier (Gauting).
- Silber (20 Jahre): Jochen Purzer und Harald Schindler (Herrsching und Gilching).
- Bronze (10 Jahre): Martin Maierhofer (Pöcking) und Frank Nölting (Biberberater für Pöcking, Tutzing und Feldafing).
Zusätzlich sind Harald Schindler und Martin Maierhofer auch als Hornissenberater im Landkreis aktiv.
Die neue Auszeichnung des Bayerischen Umweltministeriums würdigt ehrenamtliches Engagement im Naturschutz nach 10, 20 und 25 Jahren. Die Geehrten erhalten eine Ehrennadel und eine Urkunde – eine Premiere im Landkreis Starnberg, betonte Frey.
Aufgaben der Naturschutzwächter
Die Naturschutzwacht unterstützt die Untere Naturschutzbehörde im Außendienst. Ihre Aufgaben:
✔ Bürger informieren und beraten
✔ Veränderungen in der Natur melden
✔ Schutzgebiete und Biotope betreuen
✔ Artenschutzmaßnahmen begleiten
Während ihres Dienstes handeln die Naturschutzwächter als Vertreter der Behörde und dürfen in ihrem Einsatzgebiet Amtshandlungen vornehmen.
Biberberater: Vermittler zwischen Mensch und Natur
Der Europäische Biber ist streng geschützt und trägt zur Verbesserung des Grundwasserhaushalts, der Gewässerqualität und des Hochwasserschutzes bei. Doch sein natürlicher Lebensraum kollidiert manchmal mit menschlichen Interessen.
Die Biberberater helfen in Konfliktfällen schnell und unbürokratisch. Sie klären über Gefahren, Schadensbilder und mögliche Lösungen auf.
Hornissenberater: Schutz für die bedrohten Insekten
Hornissen und Wespen stehen unter Naturschutz. Hornissen dürfen weder gefangen noch getötet werden, ihre Nester dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.
Hornissen- und Wespenberater klären auf, beraten bei Problemen und helfen dabei, ein gutes Zusammenleben zwischen Mensch und Insekt zu ermöglichen. und Wespenberater stehen für alle Fragen rund ums Thema zur Verfügung.
Autor/Foto: Stefan Diebl Leitung Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt