Bekiffter Motorradfahrer aus dem Verkehr gezogen
Einem 16Jährigen Gilchinger drohen nun ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße
Gilching – Nach aktuellem Stand im Verkehrsrecht bezüglich des Konsums von Cannabis gilt als Nachweis dafür, nicht mehr fahrtüchtig zu sein, wer mehr als 1,0 Nanogramm des Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum aufweist, erklärt Gautings Polizeichef Andreas Ruch. Diesen Grenzwert aber überschritten hatte offensichtlich ein 16Jähriger Schüler aus Gilching, der am Sonntag gegen 22.30 Uhr mit seinem Kleinkraftrad in St. Gilgen einer Verkehrskontrolle unterzogen worden war. Dabei fiel den kontrollierenden Beamten der PI Gauting sofort die hängenden Augenlieder und der müde Blick des jungen Mannes auf. Zudem waren seine Pupillen geweitet und sie reagierten auch verzögert auf den Einfall des Lichtes der so genannten Drogen-Vortestlampe. Der freiwillig durchgeführte Drogentest habe dann, für die Polizisten keineswegs überraschend, positiv auf THC reagiert, betonte Ruch. Das Motorrad sei daher verkehrssicher in einer geeigneten Hofeinfahrt am Straßenrad abgestellt worden. Der junge Mann aber wurde zu einer Blutentnahme nach Gauting begleitet und anschließend an die polizeilichen Maßnahmen an seine Mutter übergeben. Während die Mutter über den Sachverhalt informiert wurde, gab es für den 16Jährigen eine eingehende Belehrung darüber, dass er unter Einfluss von Betäubungsmittel kein Kraftfahrzeug führen darf.
Der 16Jährige Schüler muss nun wegen Überschreitung der Grenzmenge von 1,0 Nanogramm in seinem Blut mit einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg rechnen.