Angeblicher Bankmitarbeiter schädigt Gilchinger Rentner um knapp 35.000 Euro
Gilching – Die Betrugsfälle via Internet häufen sich. Im Oktober gab es laut Andreas Ruch, PI-Leiter der Polizeiinspektion Gauting einen Schadensfall, bei dem durch einen betrügerischen Anruf mittels dem so genannten TAN-Trick 10.000 Euro erbeutet und im November ein 81Jähriger Rentner um 27.000 Euro erleichtert wurde, mussten die Beamten nun erneut Ermittlungen aufnehmen. Laut Ruch hatte sich gestern ein 72jähriger Rentner aus Gilching telefonisch gemeldet und Anzeige wegen Betruges erstattet. Er sei um knapp 35.000 Euro erleichtert worden, erklärte Ruch.
Von einer ihm unbekannten Mobilfunknummer sei er am Montag, 2. Dezember, von einem deutschsprachigen Mann angerufen worden, habe der Rentner erklärt. Der Anrufer habe vorgegeben, Mitarbeiter der Postbank, IT-Abteilung, zu sein und dass er festgestellt habe, dass sich auf dem Rechner des Rentners ein „Trojaner“ eingeschlichen hat. Zudem seien vor einer halben Stunde zwei größere Summen aus Hamburg von seinem Girokonto abgebucht worden, so der Betrogene. Der Rentner glaubte den Angaben des vermeintlichen Anrufers voll umfänglich, bedauerte Ruch, und habe dem unbekannten Anrufer sogar erlaubt, via spezieller Software einen Fernzugriff auf seinen Rechner zu tun.
Ruch: „Nach bisheriger Sachlage ist davon auszugehen, dass der 72jährige zwei Überweisungen bestätigte, während der Betrüger durch seinen genehmigten Zugang auf dem Rechner des Rentners ungestört arbeiten und auch so die Überweisungen in Auftrag geben konnte. Dem Betrüger gelang es dadurch, auf deutsche Bankkonten eine Betrag in Höhe von knapp 35.000 Euro zu überweisen.
Fatal ist dieser Fall insofern, als dass der Geschädigte feststellte, nach dem Gespräch mit dem Betrüger keinen Zugriff mehr auf sein Online-Banking zu haben und er deshalb seinen Rechner bei einer IT-Firma in Gilching abgab mit dem Auftrag, ihm wieder einen Zugang auf sein Online-Banking herzustellen. Eine Nachfrage seitens der Polizei bei den PC-Spezialisten habe dann ergaben, dass sämtliche relevanten Daten, die über die Fernzugriffs-Software des Betrügers gelaufen waren, gelöscht wurden und so auch der Fall nicht mehr nachvollziehbar sei.
Präventionshinweise seitens der Polizei:
- Ein Bankmitarbeiter fordert einen Kontoinhaber/Kontoinhaberin niemals via Telefon dazu auf eine PIN zu nennen oder eine TAN (Transaktionsnummer) zu bestätigen bzw. zu tätigen. Wenn Sie dazu via Telefon aufgefordert werden, seien Sie misstrauisch, hinterfragen Sie dieses Vorgehen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Rufen Sie in so einem Fall den Bankmitarbeiter Ihres Vertrauens umgehend an bzw. informieren Sie auf jeden Fall umgehend Ihre Bank über derartige Vorfälle.
- Erlauben Sie niemals einem Anrufer einen sog. Fernzugriff auf ihren Computer, da dies Betrügern Tür und Tor öffnet Abbuchungen von ihren Onlinekonten vorzunehmen.