Haftbefehl gegen 70Jährigen mutmaßlichen Holocaust-Leugner aus dem Landkreis Starnberg
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord
LANDKREIS STARNBERG – MÜNCHEN/ INGOLSTADT. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am heutigen Dienstag, 7. Oktober, durch Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts München einen 70-jährigen deutsch-kanadischen Staatsangehörigen festgenommen. Es besteht der Tatverdacht der Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Wohnsitz wird der Landkreis Starnberg angegeben. Der Beschuldigte wurde an dessen Wohnsitz festgenommen, sowie seine Wohnung durchsucht und er in Untersuchungshaft genommen.
Der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz führt gegen den 70jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Starnberg in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion (Z) Oberbayern Nord, Kommissariat Operativer Staatsschutz, ein Ermittlungsverfahren insbesondere wegen Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust. Der Beschuldigte, der bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und Haftstrafen verbüßte, ist dringend verdächtig, in 22 Fällen den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und zugleich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) verwirklicht zu haben.
Dem Deutsch-Kandier wird dem Haftbefehl zufolge im Wesentlichen – noch zu beweisender – Sachverhalt zur Last gelegt:
Im Zeitraum zwischen November 2022 und August 2025 hetzte der Beschuldigte auf einschlägigen Kanälen, u. a. auf Telegram, in Videos gegen Juden und verbreitete rechtsextreme Inhalte. In den Videos, die in der Spitze bis zu 859-mal aufgerufen wurden. So behauptete der Beschuldigte zum Bespiel, dass der Angriff auf das World Trade Center am 11.09.2001 von Juden organisiert worden sei und, dass Juden die Herrschaft über die Welt übernehmen wollten. Mehrfach leugnete der Beschuldigte den Holocaust („die Gaskammern seien nach dem Krieg gebaute Kulissen“). Zudem hetzte der Beschuldigte gegen Migranten und queere Personen.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor. Bei der heutigen auch durch Polizeibeamte der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck vollzogenen Durchsuchung, wurden insbesondere elektronische Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München wurde der Beschuldigte durch Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.
Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München und der Kriminalpolizeiinspektion(Z) Oberbayern Nord können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden. Auf die geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.