Polizei kontrolliert Gilchinger Spielhallen
Um die Verstöße kümmert sich das Landratsamt Starnberg
Gilching – Die Spielhallen im Gilchinger Gewerbegebiet sind einigen Bürgern ein Dorn im Auge. Ist allgemein der Ruf von diesen Spielstätten doch schlechter als es tatsächlich der Fall ist. Davon wollte sich nun die Gautinger Polizei in Kooperation mit einer Polizei-Einheit aus Fürstenfeldbruck am Freitagabend selbst überzeugen. Auf dem Plan stand ein Besuch in den drei Spielhallen/Spielotheken im so genannten „alten Gewerbegebiet“. Flankierte wurde die Polizei durch Mitarbeiter des Landratsamt Starnberg, Abteilung Gewerbe.
Laut Gautings Polizeichef Andreas Ruch wurden am Freitag ab 21.30 Uhr insgesamt 34 Gäste und fünf Angestellte in den drei Objekten, eines an der Gutenbergstraße und zwei an der Carl-Benz-Straße überprüft. „Positiv ist hervorzuheben, dass keine minderjährigen Personen angetroffen wurden“, betonte Ruch. Allerdings wurden mehrere Verstöße festgestellt. Unter anderem wurden vier Personen angetroffen, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten – was als Mindestalter für den Besuch von Spielhallen vorgegeben ist. Weiter wurde festgestellt, dass Verbindungstüren in den einzelnen Spielhallen nicht verschlossen waren und ein unkontrollierter Wechsel von Besuchern jederzeit möglich ist. Zudem wurden in einer Spielhalle zwei mittlerweile verbotene Doppel-Bespielungen an Automaten festgestellt.
Ruch: „Der Einsatz, an dem knapp zwanzig Polizeibeamte sowie ein Polizeihund beteiligt waren, verlief absolut störungsfrei und war gegen 23.45 Uhr beendet. Die genannten Verstöße werden nun durch das Landratsamt Starnberg geahndet.“