Mit dem Gabelstapler die Mauer touchiert
18Jähriger Mitarbeiter eines Gilchinger Getränkemarktes täuschte Unfallflucht vor
Gilching – Um seine eigene Schuld an einer Karambolage mit dem Gabelstapler zu vertuschen, erfand ein 18Jähriger Mitarbeiter eines Gilchinger Getränkemarktes die Unfallflucht einer älteren Dame. Nun muss er mit einem Verfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung rechnen.
Das Thema Unfallflucht sei im Vorjahr im Zuständigkeitsbereich der PI Gauting in 226 Fällen ein Grund gewesen, eine entsprechende Anzeigen aufzunehmen, betont Inspektionsleiter Andreas Ruch. Dass jedoch eine Unfallflucht vorgetäuscht werde, das komme relativ selten vor. Dies sei allerdings bei dem Hinweis eines 18Jährigen am Montag der Fall gewesen. Der junge Mann nämlich habe sich gegen 19.15 Uhr bei der Polizei gemeldet und eine Unfallflucht auf dem Parkplatz des Getränkemarktes gemeldet. Zudem behauptete er, dass es sich um eine unbekannte, ältere Frau gehandelt habe, die er beobachtete, wie sie mit ihrem Pkw gegen die Mauer des Getränkemarktes fuhr und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt habe – ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, dies ordnungsgemäß zu melden.
Beim Eintreffen der Polizeistreife war der Anrufer selbst nicht mehr vor Ort, jedoch der von ihm verständigte Filialleiter. Dieser räumte gegenüber den Polizeibeamten sofort ein, dass der Schaden vom eigenen Mitarbeiter, bei dem es sich auch um den Anrufer gehandelt habe, mit dem betriebseigenen Gabelstapler verursacht worden war. Diese Angaben stimmten laut Ruch auch mit dem Spurenbild an der Mauer und am Gabelstapler überein. Der Filialleiter erklärte dazu, dass der 18Jährige mit dem Gabelstapler Paletten transportiert habe und sich bei einem dieser Transporte offensichtlich beim Rückwärtsfahren in Punkto Abstand zur Mauer verschätzt habe. Den Sachschaden an der Mauer schätzte er auf rund 2500 Euro.
Da der 18-Jährige den Unfall selbst verursacht hat und zudem falsche Angaben beziehungsweise Anschuldigungen gegen eine unbekannte, dritte Person erhoben hatte, wird gegen ihn wegen Vortäuschen einer Straftat und Falscher Verdächtigung ermittelt