Gebührenbescheide für Klima-Aktivisten
Dagegen legte Grünen-Gemeinderat Peter Unger Protest ein
Gilching – Knapp drei Jahre nach der so genannten „Hänge-Partie“ von zwei Klima-Aktivisten an einer Brücke über die Autobahn A 96 zwischen Gilching und Germering wurden die 26-Jährigen zur Zahlung von jeweils 1369 Euro verurteilt. Die Rechnung hatte die Gemeinde Gilching für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr gestellt. Gegen den Kostenbescheid hatten die Aktivisten zwar Einspruch vor Gericht eingelegt, sind aber letztendlich dazu verdonnert worden.
In einem Schreiben an Bürgermeister Manfred Walter erklärte nun der Grünen-Gemeinderat Peter Unger: „Es war mir nicht bekannt, dass die Gemeindeverwaltung damals einen Kostenbescheid gegen die beiden Kletterer verhängt hat, dem ich ansonsten widersprochen hätte und nun mit Unterstützung meiner Fraktion widerspreche.
Als Begründung gibt Unger an: „Klimaaktivisten spielen eine wichtige Rolle darin, das öffentliche Bewusstsein für die Dringlichkeit des Klimawandels zu schärfen. Ihre Aktionen haben das Ziel, dass schnellere und umfassende Maßnahmen gegen die steigenden Temperaturen und extremen Wetterbedingungen ergriffen werden. Durch die Proteste und weitere Formen ihres Engagements soll politischer Druck aufgebaut werden, um wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Erreichung der Klimaschutzziele möglichst schnell zu realisieren. Diese Ziele sind im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder und verdienen Unterstützung und keine Bestrafung. Das Engagement der Klimaaktivisten ist ein zentraler Bestandteil des Kampfes gegen den Klimawandel und für eine nachhaltige Zukunft. Ich fordere Sie deshalb auf, die Gebührenbescheide gegen die zwei Beteiligten zurückzunehmen und zu veranlassen, dass die Kosten des Feuerwehreinsatzes (pro Person 1.369 Euro, also insgesamt 2.738 Euro) von der Gemeinde getragen werden.
Anderer Meinung ist da Gilchings Bürgermeister Manfred Walter. In seiner schriftlichen Antwort macht er unmissverständlich klar, die Gebührenbescheide nicht zurück zu nehmen. Unter anderem stellt der Rathauschef fest, dass die Klimaaktivisten „ohne Not durch aktives Handeln einen Einsatz der Feuerwehr ausgelöst“ haben. „Eine solche Vorgehensweise verursacht Kosten, die von den Verursachern zu tragen sind. Feuerwehrdienstleistende haben ihre Arbeitsplätze verlassen müssen, Arbeitgebern ist ein Schaden entstanden. Hätten die Aktivisten lediglich Banner an der Brücke angebracht, wäre ein solcher Einsatz nicht notwendig gewesen. Durch das Abseilen von der Brücke wurde aber auf gefährliche Weise in den Straßenverkehr eingegriffen, die Autobahn musste gesperrt werden, die Feuerwehr wurde zur Absicherung von Personen und Verkehr alarmiert. Ein solches Verhalten muss eine Kostenerstattungspflicht nach sich ziehen – egal, welche gute Sache dahintersteht. Es hatte nichts damit zu tun, dass es sich um Klimaaktivisten gehandelt hat. Wir hätten solche Rechnungen auch gestellt, wenn z. B. im Rahmen der Landwirte-Proteste ein Einsatz der Feuerwehr notwendig geworden wäre.“