Gemeinde Gilching widersetzt sich dem Landratsamt Starnberg
Von zwei beantragten Wohnanlagen für Asylbewerber wurde nur Bauabschnitt I genehmigt
Gilching – „Da Oba sticht an Unter“ heißt es in Bayern beim Wattn. Ähnlich aber wird politisch vorgegangen, so Oliver Fiegert (BfG), will eine übergeordnete Behörde etwas durchsetzen, womit das untergeordnete Gremium, aktuell die Gemeinde Gilching, nicht einverstanden ist. Vor diesem Problem standen die Mitglieder des Gilchinger Bauausschusses in der Montagssitzung.
Wie berichtet, war Landrat Stefan Frey Gast in der März-Sitzung des Bauausschusses in Gilching. Um die zu erwartende Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen, hatte das Landratsamt Starnberg Antrag auf Erweiterung der Wohnanlage für Asylbewerber an der Landsberger Straße gestellt. Geplant sind zwei langgezogene Container plus Waschhaus mit insgesamt 26 Wohneinheiten für 156 neue Bewohner. Das Gilchinger Gremium genehmigte jedoch nur Bauabschnitt I, gleichwohl Frey ankündigte, als übergeordnete Behörde werde das Landratsamt die Bau-Genehmigung für Bauabschnitt II voraussichtlich ersetzen.
Vier Wochen später war es nun so weit. Als Begründung, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzten, wurden seitens des Landratsamtes diverse Paragraphen aus dem Baugesetzbuch angegeben und „in der Konsequenz können keine planungsrechtlichen Gründe entgegengehalten werden“ festgestellt. „Der Gemeinde Gilching wird daher nochmals Gelegenheit gegeben, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.“ Aufgrund dieser Hinweise lautete nun der Beschlussvorschlag in der Ausschusssitzung am Montag: „Nach erneuter Beratung wird dem Vorhaben das planungsrechtlichen Einvernahmen nach …. erteilt.“
Doch da hatte die Verwaltung die Rechnung ohne den SPD-Fraktionssprecher Christian Winklmeier gemacht. „Wenn man will, dass man uns ernst nimmt, dann müssen wir, wie schon in der Märzsitzung, auch heute dagegen sein“, mahnte er. Im Übrigen forderte Winklmeier seinen Bürgermeister auf, erneut Gespräche mit Frey und dem Freistaat Bayern zu führen, um auf dem benachbarten Grundstück der Straßenmeisterei, das in Besitz des Freistaates ist, geeignete Flächen für eine weitere Asylunterkunft zur Verfügung zu stellen. „Das Grundstück ist groß genug, da findet sich bestimmt eine Alternative. Wir aber wollen unsere geplante Landschaftssenke und sollten deshalb jetzt ein deutliches Zeichen setzen.“ Mit sieben (SPD, BfG, FW) zu vier, (CSU, Grüne), wurde das Bauvorhaben II des Landkreises Starnberg erneut abgelehnt. Uli Singer