Autotuning-Poser-Szene auf dem Schirm der PI Gauting
Verkehrsüberwachung durch spezielle Kontrollgruppe in Gilching
Gilching – Sie sind nach wie vor da und erfreuen sich daran, mit ihren aufgemotzten Autos lärmend durch die Straßen zu fahren. Explizit aus dem Bereich der Gemeinde Gilching gebe es deshalb immer wieder Beschwerden über lärmende Fahrzeuge aus der Autotuning-Poser-Szene, erklärt Andreas Ruch, Leiter der PP Gauting. Deshalb wurde eine speziell für die Bekämpfung dieses Phänomens vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord eingerichtete gleichnamige Kontrollgruppe „Poser/Tuner/Motorräder“ angefordert, die am Pfingstmontag die Szene überwachte.
Im Rahmen der Aktion seien drei Beanstandungen festgestellt worden, betonte Ruch. Gegen 21 Uhr fiel einer Streife am Pfingstmontag auf der Staatsstraße 2069 ein lärmender BMW aus Passau im fließenden Verkehr auf. Aufgrund des Verdachts einer manipulierten Abgasanlage musste der 42Jährige Fahrer die Streife zur Dienststelle der Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck in Obermenzing begleiten. Hier wurde der Pkw auf einer Hebebühne genauer überprüft. Festgestellt wurde, dass die Klappensteuerung der Abgasanlage manipuliert war. Da der Fahrer den Verstoß vollumfänglich einräumte und er vor Ort den vorschriftsmäßigen Zustand der Auspuffanlage wiederherstellte, konnte eine Sicherstellung seines Pkw´s abgewendet werden. Eine entsprechende Anzeige wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund vorgenommener technischer Veränderungen wird dennoch auf ihn zukommen.
Ebenfalls eine entsprechende Anzeige sowie das Erlöschen der Betriebserlaubnis erwartet einen 31Jährigen Mann aus Mammendorf. Er war einer Polizeistreife gegen 19.40 Uhr auf der Staatsstraße 2069 wegen optischer Veränderungen seines BMWs aufgefallen. Wie vermutet, konnte der Mammendorfer keinen entsprechenden Eintragung in seinem Fahrzeugschein für die vorgenommenen Rad- und Reifenkombination in Verbindung mit dem Fahrwerk und den diversen Verspoilerungen an seinem Fahrzeug nachweisen.
In beiden Fällen kommt auf die Betroffenen neben einem Bußgeld wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis seitens der Zulassungsstelle außerdem noch Kosten bezüglich der Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis zu. Des Weiteren müssen die zwei Autofahrer vorerst jegliche Fahrten unterlassen, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis stehen.
Beim Dritten im Bunde der kontrollierten Autofahrer ging es um eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verursachens von unnötigem Lärm eines 23Jährigen Gilchingers. Dieser fiel einer Streife der Kontrollgruppe auf, wie er gegen 20.15 Uhr in der Flugplatzstraße in Gilching mit seinem Audi S4 unterwegs war und beim Abbiegen in die Landsberger Straße mit dem Fuß unnötig stark auf das Gaspedal drückte, was wiederum durch den unnötig verursachten Lärm die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer vom eigentlichen Verkehrsaufkommen ablenkte. Bei der sofort vorgenommenen Kontrolle durch die Polizeibeamten musste sich der Audi-Fahrer über sein rücksichtsloses Verhalten belehren lassen, was vorgeblich auch zu einem Einsehen geführt habe. Der Betroffene räumte die Ordnungswidrigkeit ein und entschuldigte sich auch für sein Fehlverhalten. Dennoch wird auf ihn wegen des Verursachens von unnötigem Lärm ein Bußgeld in Höhe 80 Euro zukommen, ist Ruch überzeugt.