Mountainbiker im Fokus: Polizei kontrolliert Waldwege zwischen Starnberg und Gauting
Bei einer ersten Kontrollfahrt keine Verstöße zu vermelden
Landkreis – Macht man sich zu einem Waldspaziergang auf, kommt es nicht selten vor, von „normalen“ Radfahrern oder aber auch sportlich ambitionierten Mountainbikern überholt zu werden. Dass dadurch immer wieder kritische Situationen zwischen den Pedalrittern und den Spaziergängern, oft mit Hund, kommt, wundert nicht. Doch nicht nur Fußgänger leiden unter rücksichtslosen Radfahrern. Auch die Vegetation in Wäldern wird geschädigt. Weshalb Starnbergs Landrat Stefan Frey an die Radfahrer appelliert, nur ausgewiesene Wege zu befahren.
Nachdem Landrat Stefan Frey explizit darauf hingewiesen hatte, dass es unter anderem verboten ist zwischen Gauting und Starnberg auf den illegal angelegten Trails durch den Wald mit dem Mountainbike zu fahren, führte die Gautinger Polizei laut PI-Leiter Andreas Ruch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei nun entsprechende Kontrollen durch. Zumal erst vor wenigen Tagen durch das Landratsamt an neuralgischen Stellen des Trails Banner aufgehängt wurden, die explizit auf das Verbot hinweisen. Die Maßnahme scheint erfolgreich zu sein. Musste doch die Polizei bei ihrer ersten Kontrollaktion in dem besagten Naturschutzgebiet (FFH-) keine Verwarnungen aussprechen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass schon das bloße Befahren eines Trails gem. Art 57 IV Bayerisches Naturschutzgesetz mit 55 Euro Geldbuße geahndet wird.
Grundsätzlich aber gilt, dass Radfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im Wald nur auf den davor vorgesehenen Straßen und geeigneten Wegen zulässig ist. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit entsprechenden Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.