Fall 1: Unter Drogeneinfluss und ohne Versicherungsschutz
Germering – Am Dienstag zog gegen 11.30 Uhr ein 33-jähriger Münchner bei einer Germeringer Polizeistreife die Aufmerksamkeit auf sich, weil an seinem E-Scooter ein schwarzes Versicherungskennzeichen angebracht war. Für das Versicherungsjahr 2024 jedoch ist ein blaues Kennzeichen vorgesehen. Der E-Scooter-Fahrer wurde deshalb auf der Landsberger Straße angehalten. Während der Verkehrskontrolle konnte der Münchner, wie erwartet, keinen Versicherungsnachweis erbringen. Zudem wurden bei ihm drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, weshalb die Weiterfahrt unterbunden wurde und eine Blutentnahme folgte. Der Scooter-Fahrer gab an, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. In diesem Fall hat der 33-Jährige mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen, für die im Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot vorgesehen sind. Außerdem erwartet ihn eine Strafanzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Fall 2: Weitere zwei Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss gefahren
Ein weiterer E-Scooter-Fahrer wurde auf der Oberen Bahnhofstraße kontrolliert sowie ein VW-Fox-Lenker auf der Hartstraße. Bei beiden wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Der 25-jährige Germeringer gab ebenfalls an, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Ein Drogenschnelltest war bei ihm nicht möglich.
Beim 24-jährigen Pullacher reagierte der Drogenschnelltest positiv auf Kokain. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden sowie jeweils eine Blutentnahme angeordnet. Für Ordnungswidrigkeiten droht nun den Fahrern jeweils ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte im so genannten Fahreignungsregister plus ein Monat Fahrverbot.