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Sozialleistungsbetrug zum Nachteil von Job-Centern

Anzeige gegen eine 28Jährige Fürstenfeldbruckerin sowie ihres Partners

Fürstenfeldbruck – In einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft München II und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord geben die Behörden bekannt, dass seitens des Jobcenters Fürstenfeldbruck im August 2023 Anzeige wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug gestellt worden sei. Den Beschuldigten werde gewerbsmäßiger Sozialleistungsbetrug in 18 Fällen sowie versuchter gewerbsmäßiger Sozialleistungsbetrug in 52 weiteren Fällen vorgeworfen.


Festgestellt worden sei bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen diverse Ungereimtheiten, insbesondere bei eingereichten Mietverträgen ukrainischer Schutzsuchender. Bei genauerer Überprüfung haben dann diese Mietverträge allesamt erhebliche Ähnlichkeiten aufgewiesen. Zur Aufklärung des Sachverhalts wurde bei der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck laut gemeinsamer Presseerklärung eine eigene Ermittlungsgruppe unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II eingerichtet.

Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen wurden im Zeitraum August bis Dezember 2023 eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bei den Jobcentern in München, Freyung-Grafenau, Hof und Altötting bekannt. Dem Jobcenter Fürstenfeldbruck entstand hierdurch ein Vermögensschaden in Höhe von rund 210.000 Euro, dem Jobcenter München in Höhe von etwa 19.000 Euro. Durch die schnelle Aufklärung konnte weiterer Schaden bei den übrigen Jobcentern verhindert werden.

Als Haupttatverdächtige konnten eine 28-Jährige aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck sowie ein 46-Jähriger, der sich aktuell im Ausland aufhält, ermittelt werden. Beide Personen hatten gemeinschaftlich über soziale Medien Kontakt zu in der Ukraine lebenden, ukrainischen Staatsbürgern gesucht, deren Einreise nach Deutschland organisiert, sie hier nacheinander bei verschiedenen Einwohnermeldeämtern zum Schein angemeldet und mit gefälschten Mietverträgen Sozialleistungen für sie beantragt.

Auf diese Leistungen jedoch gab es keinen Anspruch, weil die ukrainischen Staatsangehörigen nie vorhatten, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen. Sie reisten nachdem die Formalitäten für Sozialleistungen abgeschlossen waren, wieder zurück in ihre Heimat Ukraine.

Die 28-Jährige konnte am 19. Dezember 2023 aufgrund eines erlassenen Haftbefehls festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt überführt werden. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der weitere Hauptverdächtige ist derzeit unbekannten Aufenthalts. Beim Vollzug mehrerer Durchsuchungsbeschlüsse im Dezember 2023 konnten zudem umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und Vermögenswerte der 28-Jährigen eingefroren werden.
Polizeipräsidium Oberbayern Nord


Uli Singer

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