Durchsuchung von Wohnungen zur Bekämpfung der Kinderpornografie
Polizei wurde sowohl in den Landkreisen Starnberg wie auch Dachau fündig
Landkreise Starnberg/Dachau – Im Kampf gegen Kinderpornografie wurden am heutigen Mittwoch unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck mehrere Wohnungen in den Landkreisen Dachau und Starnberg durchsucht. Dabei konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.
Am frühen Morgen am heutigen Mittwoch wurden zwölf Wohnobjekte in den Landkreisen Dachau (11 Objekte) und Starnberg (1 Objekt) durchsucht. Im Einsatz waren rund 80 Beamtinnen und Beamte. Unterstützt wurde die Kripo Fürstenfeldbruck von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei und des Bayerischen Landeskriminalamts. Der Vollzug der richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse, die auf Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Staatsanwaltschaft München II erlassen wurden, brachte umfangreiches Beweismaterial zu Tage. Insgesamt konnten rund 80 Datenträger – darunter Mobiltelefone, Tablets und Festplatten – als Beweismittel sichergestellt werden, welche nun aufwendig ausgewertet werden müssen.
Die zu Hause aufgesuchten Tatverdächtigen im Alter von 15 bis 77 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornografische Daten besessen oder verbreitet zu haben. Zwei der angetroffenen Männer wurden erkennungsdienstlich behandelt und im Anschluss ohne weitere polizeiliche Maßnahmen wieder entlassen.
Durch die Aktion soll den Tatverdächtigen deutlich aufgezeigt werden, dass sich Straftäter in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht verstecken können. Hinter jedem Fall von Kinder- und Jugendpornografie stehen dramatische Schicksale der Opfer. Die Polizei und Justiz werden auch in Zukunft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, den Straftätern das Handwerk zu legen. Um mit Nachdruck konsequent und effektiv dem Kriminalitätsphänomen entgegenwirken zu können, wurde im Oktober 2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eine neue Spezialeinheit, das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI), eingerichtet. Im Jahr 2021 erfolgte zudem eine Rechtsänderung, die den bloßen Besitz von Kinderpornografie, beispielsweise kinderpornografische Fotos auf dem Handy, unter Strafe stellt – zum Schutz der Opfer und zur Erhöhung des Strafverfolgungsdrucks. Damit stellt bereits der Besitz von Kinderpornografie den Tatbestand eines Verbrechens dar, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.
Autor: Polizeipräsidium Oberbayern Nord