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Die Erbschaftssteuer – eine ungerechte Angelegenheit?

Zu einem Info-Abend luden die Freien Wähler in den Oberen Wirt nach Gilching ein

Gilching – „Rote Karte für die Erbschaftssteuer“ lautete das Thema, das vielen Bürgern derzeit unter den Nägeln brennt und zu dem die Freien Wähler in den Oberen Wirt im Gilchinger Altdorf eingeladen hatten. Als Referentin stellte Gastgeber Matthias Vilsmayer die Rechtsanwältin Birgit Eibl vor, die sich auf das heikle Thema spezialisiert hatte. Sie demonstrierte anhand diverser fiktiver Fallbeispiele, dass die jeweiligen Liegenschaften durch die Finanzämter generell zu hoch bewertet würden und empfahl den rund 40 Zuhörern, die Bewertung in Steuerbescheiden nie ohne Überprüfung zu akzeptieren, bestenfalls durch eigene Gutachten dagegen zu halten.

„Der Gang zu einem zertifizierten Gutachter kann unter Umständen mehrere tausend Euro einsparen“, betonte Eibl (Foto). Sie machte zudem darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2023 Grundstücke und Gebäude nach dem aktuellen Verkehrswert neu bewertet, die Freibeträge aber nicht angepasst würden. Dies könne dazu führen, dass in Südbayern die ermittelten Freibeträge gegenüber dem Verkehrswert viel zu niedrig berechnet werden. So sei es durchaus möglich, dass das Häuschen der Eltern nicht mehr an die Kinder vererbt werden könne, da die Erben schlichtweg nicht in der Lage seien, die hohe Erbschaftssteuer aufzubringen.

Als besonders bitter wertete Eibl, dass der größte Teil der Erbschaftssteuer über den Länderfinanzausgleich in den Norden und Osten der Republik fließe. In diesen Regionen seien aufgrund niedriger Bodenpreise die Freibeträge übrigens so konzipiert, dass sie den Erben nicht über Gebühr belaste.

Auf Nachfrage erklärt Vilsmayer, kurzfristiges Ziel der Freien Wähler sei, die Freibeträge je nach Region anzupassen, langfristig aber müsse die Erbschaftssteuer abgeschafft werden, ähnlich, wie es die Freien Wähler bereits bei den Straßenausbau-Beiträgen schon geschafft habe.    

Uli Singer

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