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Softair-Waffe: Jugendlicher in Krailling verletzt

Für das Führen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis (= Waffenschein) notwendig.

Krailling – Mehrere Polizeistreifen rückten am 1. November gegen 15.50 Uhr zur Sanatoriumswiese aus. Dort sollten Jugendliche mit einer Softair-Waffe auf Passanten gezielt haben,


Im Rahmen der Fahndung kontrollierten die Beamten einen 14-Jährigen, auf den die Personenbeschreibung zutraf. Bei ihm fanden sie eine Softair-Waffe und stellten sie sicher. Im weiteren Verlauf meldete sich ein ebenfalls 14-jähriger Jugendlicher aus Krailling, der von einem Projektil getroffen und verletzt worden war.

Wie es zu der Verletzung kam und in welchem Verhältnis die beiden Jugendlichen stehen, ist noch unklar. Gegen den mutmaßlichen Schützen wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Das Verletzungsbild steht noch nicht abschließend fest.

Die Polizei weist darauf hin, dass täuschend echt aussehende Softair- und Spielzeugwaffen mit echten Schusswaffen verwechselt werden können.

WICHTIGER HINWEIS: Eine Softair-Waffe ohne entsprechende waffenrechtliche Kennzeichnung mit einer Energie von über 0,5 Joule darf nur mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis (= Waffenbesitzkarte) erworben und besessen werden. Für das Führen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis (= Waffenschein) notwendig. Sollten entsprechende Erlaubnisse nicht vorliegen, liegt ein Vergehen nach dem Waffengesetz vor.

Stephan Lustig, Polizeiobermeister


Uli Singer

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