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Geplantes Gewerbegebiet am Jahnweg in Seefeld steht unter Wasser

BUND Naturschutz warnt vor Versiegelung wertvoller Retentionsflächen

Seefeld – Die jüngsten Regenfällen und die zusätzliche Schneeschmelze setzten große Flächen im Aubachtal, angrenzend an den Jahnweg, und ein FFH-Gebiet unter Wasser. Genau dort plant die Gemeinde Seefeld ein Gewerbegebiet mit einer Gesamtfläche von rund 47.200 Quadratmetern. Die davon betroffenen Weideflächen zeigen bei Starkregen deutlich, wie mooriger Boden als Wasserspeicher fungiert. Die Weiden und Wiesen waren so durchtränkt, dass das Wasser auf dem Boden stand. Der BUND Naturschutz hat daher eine Petition gegen das Gewerbegebiet ins Leben gerufen und ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, diese unter change.org/aubachtalschuetzen zu unterzeichnen.


Nicht nur wegen der Klimakrise ist eine Bebauung aus Sicht des BUND Naturschutzes nicht vertretbar. „Wir nehmen wieder wichtige Retentionsflächen weg“, so Albert Augustin von der BUND Naturschutz-Ortsgruppe Seefeld. Retentionsflächen dienen dem Hochwasserschutz, sie speichern Wasser. Gerade moorige Böden gewährleisten eine hohe Wasseraufnahme, wenn sie, wie im mittleren Aubachtal, noch mit Binsen und Seggen eine dauerhafte Feuchtigkeit aufzeigen.

Eine Bebauung würde den natürlichen Wasserhaushalt dauerhaft und irreversibel stören, den Wasserrückhalt in der Fläche zerstören und nicht nur der Landwirtschaft weitere Probleme bei Überschwemmungen bereiten, sondern auch Hausbeitzern, die direkt am Aubach wohnen.

Im Übrigen ist im mittleren Aubachtal im FFH-Management-Plan zur Vermeidung einer weiter fortschreitenden Austrocknung und damit Verschlechterung der benachbarten Lebensräume „Schneidried-Sümpfe“ und „Kalkreiche Niedermoore“ eine Erhöhung der Bachsohle um einige Dezimeter vorgesehen. „Eine Bebauung widerspricht aus unserer Sicht auch dem Managementplan des europäischen Schutzgebiets“, so Albert Augustin.

Artikel 6 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in Natura-2000-Gebieten jede erhebliche Störung der Arten und Lebensräume zu verhindern, für die das Gebiet ausgewiesen wurde. Dieses absolute Verschlechterungsverbot gilt auch dann, wenn das auslösende Vorhaben außerhalb des FFH-Gebiets selbst liegt – entscheidend sind die Auswirkungen auf das Schutzgebiet.

„Eine verantwortliche Kommunalpolitik beachtet die Bedeutung von naturnahen Bächen und Feuchtgebieten, die bei Starkregen Wasser aufnehmen können, filtern und in Hitzeperioden speichern. Der Beschluss des Gemeinderates Seefeld widerspricht damit eklatant auch dieser Verantwortung“, ergänzt Ildiko Gaal-Baier, Beisitzerin im Vorstand der Kreisgruppe Starnberg des BUND Naturschutz.

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ist mit über 270.000 Mitgliedern und Förderern der größte Umweltschutzverband in Bayern.

Fotos: Albert Augustin

Uli Singer

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