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Landratsamt Starnberg präsentiert konkrete Vorschläge zum Abbau der Bürokratie

Elf Vorschlagspakete gegen den Amtsschimmel

Starnberg – Der Landkreis Starnberg will das Bayerische Modellregionengesetz nutzen, um Verwaltungsverfahren einfacher, schneller und günstiger zu machen. Besonders viel Änderungsbedarf sieht das Landratsamt Starnberg im Baurecht.


Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und staatliche Vorschriften praxistauglicher machen: Gefordert wird das seit Jahren. Ob es tatsächlich funktioniert, zeigt sich allerdings nicht in Sonntagsreden, sondern im Verwaltungsalltag. Genau dort setzt das Bayerische Modellregionengesetz an, das im Mai in Kraft getreten ist. Es ermöglicht Kommunen, eigene Vorschläge zur Vereinfachung staatlicher Regelungen einzubringen und diese zunächst modellhaft zu erproben.

Das Landratsamt Starnberg hat die Gelegenheit genutzt. Das beim Bayerischen Innenministerium insgesamt elf thematisch gebündelte Vorschläge mit jeweils mehreren Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Umwelt, Bauen und Kommunales eingereicht, Einige davon werden bereits von den zuständigen Fachministerien geprüft.

„Wir konnten erstmals selbst konkrete Vorschläge einbringen. Ich hoffe, dass unsere Vorschläge Gehör finden, entsprechend übernommen werden und wir mit diesen Regelungen als Modell-Landkreis arbeiten dürfen“,“, erklärte Landrat Stefan Frey. Ziel seien effizientere Verwaltungsabläufe und spürbare Erleichterungen für Bürger, Unternehmen und Kommunen.

Zehn Vorschläge allein fürs Bauen

Besonders groß ist der Handlungsbedarf nach Ansicht des Landratsamtes im Baurecht. Allein hierzu wurden zehn konkrete Einzelmaßnahmen vorgelegt.

Vorgeschlagen werden unter anderem:

  • weniger Doppelprüfungen durch Gemeinden und Kreisverwaltung,
  • schlankere Genehmigungsverfahren,
  • klarere Verantwortlichkeiten zwischen Bauherren, privaten Sachverständigen und Behörden,
  • einfachere und günstigere Regelungen bei Abstandsflächen.

So sollen sich Abstandsflächen künftig überschneiden dürfen, sofern der Brandschutz weiterhin gewährleistet ist.

Auch bei der Erschließung von Grundstücken sieht Frey unnötigen Verwaltungsaufwand. Warum müsse das Landratsamt bei einem Neubau regelmäßig in einem aufwendigen Verfahren prüfen, ob die Erschließung gesichert sei? Diese Frage könne seiner Auffassung nach häufig privatrechtlich geklärt werden – beispielsweise durch eine Vereinbarung zwischen Nachbarn. Eine zusätzliche dingliche Sicherung beim Grundbuchamt sei nicht immer erforderlich. „Das ist ein typisches Beispiel dafür, wo wir über reguliert sind“, ist Frey überzeugt.

Einfacher – aber nicht auf Kosten der Umwelt

Auch für das Umweltrecht seien laut Presseerklärung zahlreiche Vorschläge erarbeitet worden. Schwer umsetzbare oder in der Praxis wenig geeignete Regelungen sollen überprüft und Zuständigkeiten stärker bei den jeweiligen Fachbehörden gebündelt werden. Dadurch könnten vorhandene Ressourcen gezielter eingesetzt und Verfahren beschleunigt werden. Das Schutzniveau für Natur und Umwelt soll dabei ausdrücklich nicht gesenkt werden.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landkreisgemeinden wurden frühzeitig über das Projekt informiert. Außerdem stimme sich das Landratsamt mit den oberbayerischen Kreisverwaltungen und dem Bayerischen Landkreistag ab. Die eingereichten Vorschläge werden dort ausgetauscht und gemeinsam weiterentwickelt.

Der Amtsschimmel hat mehrere Ställe

Ganz ohne Einschränkungen komme allerdings auch das Modellregionen-Gesetz nicht aus, so Frey. Der Freistaat kann nur Ausnahmen von seinen eigenen gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Viele Vorschriften stammten jedoch vom Bund oder von der Europäischen Union – und blieben deshalb zunächst unangetastet.

Hinzu komme: Die Modellregionen dürften bestehende Vorgaben zwar streichen, aber keine eigenen, aus ihrer Sicht sinnvolleren Regelungen, ergänzen. „Das schränkt uns bei der Entbürokratisierung deutlich ein“, räumt Frey ein. Dennoch sei ein erster Schritt gemacht: „Der Gesetzgeber darf uns schon auch vertrauen, dass das läuft.“

Nun sind zunächst die zuständigen Fachministerien am Zug. Anschließend entscheidet der Bayerische Landtag über die Vorschläge. Gibt er grünes Licht, kann das Landratsamt Starnberg durch eine spezielle Rechtsverordnung von bestimmten Vorgaben befreit werden – und zeigen, ob Bürokratieabbau nicht nur ein schönes politisches Versprechen, sondern tatsächlich machbar ist.

Uli Singer

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