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Landrat Stefan Frey hat Haushaltssperre erlassen

Nach den Sommerferien wird endgültig über Fortführung der Sperre entschieden


Der Landkreis erwartet nach aktueller Hochrechnung im laufenden Haushalt 2026 im Bereich der Jugendhilfe Ausgabensteigerungen von bis zu 4,5 Millionen Euro. „Diese zu erwartende Finanzlücke erfordert zwingendes Handeln. Ich habe daher eine sofortige Haushaltssperre erlassen“, erklärt Landrat Stefan Frey, der im Bereich der Jugendhilfe anhand der jeweiligen Einzelfälle nochmals alle Kosteneinsparpotentiale genau unter die Lupe nehmen möchte.


Der Jugendhilfebereich unterliegt seit Jahren steigenden Ausgaben. Die Hochrechnung für das laufende Jahr bestätigt dies in einer dramatischen Weise. Insbesondere steigen die Kosten in den Bereichen sozialpädagogische Familienhilfen, Schulbegleitungen und den Kosten für vollstationäre Einrichtungen, im Wesentlichen also Aufgaben, die das Landratsamt für den Bund vollzieht und aus eigenen Haushaltsmitteln bestreiten muss. „Unser Haushalt ist ja insgesamt schon auf Kante genäht. Da können wir zusätzlich auftretende Finanzlöcher nicht kompensieren. Die Haushaltssperre ist leider eine notwendige Reaktion auf diese Entwicklung“, so Frey. „Seit Jahren steigen die Aufgaben der Landkreise vor allem durch Bundesaufgaben im Bereich sozialer Hilfeleistungen, ohne dass die staatliche Finanzierung entsprechend steigt. Das kann so nicht weitergehen.“ Der Landkreis Starnberg muss ohnehin schon rund 30 Prozent seines betrieblichen Haushalts für Aufgaben der dritten kommunalen Ebene, der Bezirke abgeben (rund 61 Millionen Euro), der seinerseits fast 100 Prozent Bundesaufgaben vollzieht. Zusätzlich muss er für den Bund weitere Aufgaben vollziehen und finanziell schultern.

Um die Leistungsfähigkeit des Landkreises und die Pflichtaufgaben weiterhin sicherstellen zu können, hat Landrat Stefan Frey eine sofortige Haushaltssperre erlassen. Damit dürfen aktuell nur Pflichtleistungen, wie etwa Wohngeld oder Sozialhilfe getätigt werden. Auch vertraglich verpflichtende Leistungen, wie etwa die Personenbeförderung über den ÖPNV werden weiter erbracht. Ebenso die Unterstützungsleistungen des Landkreises für den stationären Betrieb seiner Kliniken. Alle anderen Ausgaben, vor allem Leistungen im Personalbereich, Stellenbesetzungsverfahren und sog. freiwillige Leistungen – ohnehin in den vergangenen Jahren auf Mindestmaße reduziert – müssen auf den Prüfstand. Zudem hat Landrat Frey alle Bereiche des Hauses aufgerufen, weitere Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen.

Mit dem Jugendamt setzt sich Landrat Frey in den kommenden Wochen zusammen. Gemeinsam mit diesem wird er insbesondere die dort veranschlagten Leistungen nochmals genau überprüfen, auf Handlungs- oder Ermessensspielräume, die es ermöglichen, Leistungen dem Umfang nach nochmals anzupassen bzw. zu reduzieren. Bei Leistungen, auf die nach bundesrechtlicher Grundlage ein Rechtsanspruch besteht, ist das eine mühsame Arbeit im Detail anhand des jeweiligen konkreten Einzelfalls. „Gerade in den Bereichen, wo die finanziellen Belastungen am größten sind, muss nochmals genau nachgeprüft werden“, so Landrat Stefan Frey.

Die Haushaltssperre wurde als dringliche Anordnung erlassen. Die Kreistagsfraktionen, die Bürgermeister, als auch die Schulleitungen der in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises befindlichen Schulen wurden bereits informiert. Die zuständigen Kreisgremien werden sich in den Sitzungen nach der Sommerpause mit der Situation befassen und entscheiden, ob die Sperre fortgeführt oder entsprechend angepasst wird.

Text: Landratsamt Starnberg


Uli Singer

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