Die Gemeinde Herrsching vergibt Erbbaurecht für denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude
Herrsching – Die Gemeinde Herrsching am Ammersee beabsichtigt, das unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude ab sofort im Wege der Bestellung eines Erbbaurechts zur Nutzung und Entwicklung an einen Dritten zu vergeben. Ziele und Grundlage des Verfahrens Grundlage für die Vergabe ist das vom Gemeinderat am 23. September 2024 beschlossene Planungskonzept. Mit diesem Verfahren verfolgt die Gemeinde klare Ziele:
· Langfristiger Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes
· Zuführung zu einer nachhaltigen Nutzung
· Sicherung der weiteren Entwicklung auf Basis der beschlossenen Planungen
Wichtiger Hinweis zu bestehenden Verträgen
Für das Gebäude bestehen derzeit Wohnungs- und Gewerbemietverträge. Diese bestehenden Verträge sind von den Bewerbern zwingend zu berücksichtigen und fließen in die weitere Entwicklung des Objekts ein.
Unterlagen und Planungskonzept
Das Planungskonzept sowie weitere Unterlagen zum Verfahren stehen unter www.herrsching.de zur Verfügung.
Interessierte können sich anhand dieser Unterlagen über die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Vorhabens informieren und ihre Vorschläge direkt im Rathaus Herrsching einreichen. hierfür steht Bauamtsleiter Oliver Gerweck als Ansprechpartner zur Verfügung.
Telefon: 08152-374-31 bzw. E-Mail: o.gerweck@herrsching.de
Text/Foto: Gemeinde Herrsching




