Mit dem „Bauturbo“ soll in Gilching der Wohnungsbau angekurbelt werden
Gilching – Jetzt ist er durch: der so genannte „Bauturbo“, der seit dem 30. Oktober vorigen Jahres Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland ist. Er lockert bis Ende 2030 befristet das Baurecht, um Nachverdichtungen, Aufstockungen und Umnutzungen schneller genehmigen zu können.
Gut besucht war am Dienstag die Ratssitzung in Gilching. Versprechen sich doch viele Bauherrn eine weitgehende Entbürokratisierung im Wohnungsbau sowie Wohnungssuchende einen Zuwachs sozial verträglicher Wohnungsmieten. In der Sitzung ging es primär um die zehn Bauturbo-Leitlinien, die künftig Planungsträgern als eine transparente Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen zur Hand gegeben werden. Die Leitlinien wurden in Kooperation mit den Fraktionen erarbeitet und, wie Bauamtsleiter Max Huber bestätigte: „trotz umfangreicher Stellungnahmen auch versucht, so viel als möglich davon mit einzuarbeiten“.
Unter anderem lautet es unter Punkt 4 zum Thema „Vorbescheid“, dass der Bauturbo auf förmliche Bauanträge begrenzt wird. Begründung der Verwaltung: „Anträge auf Vorbescheid werden in der Praxis oftmals dafür verwendet, Bodenspekulation zu betreiben, Rechtssicherheit überunklares Baurecht zu erlangen und in weiterer Folge das Grundstück weiter zu veräußern.“
Des Weiteren wurde unter Punkt 9 festgelegt, dass die Anwendung des Bauturbos für die Realisierung von Wohnungsnutzungen innerhalb von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten ausgeschlossen wird. Begründung: „Bei Vorhaben dieser Art sind erheblichen Nutzungskonflikte (immissionsschutzrechtlicher Belange etc.) zu erwarten.“
Im Übrigen sei der Bauturbo vorwiegend auf den Innenbereich anzuwenden. „Wir haben noch viele Flächen für Wohnbauland im Innenbereich zur Verfügung, die noch nicht entwickelt sind. Deshalb ist in den nächsten Jahren noch der Bau vieler Wohnungen möglich“, betonte Huber. Er rechnete vor, dass alleine auf der Glatze rund 1500 Wohnungen vorgesehen sind, sowie auf weiteren Flächen noch einmal Platz für 1500 Wohneinheiten wäre.
In Punkto Leitlinien stellte Matthias Vilsmayer (FW) Antrag, vor einer endgültigen Beschlussfassung beziehungsweise Inkraftsetzung des Bauturbos die dazu notwendigen Leitlinien einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. „Nicht, dass wir diverse Fallstricke übersehen haben.“ Was in den Beschluss mit aufgenommen wurde.
Der Bericht der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen. In Punkto Leitlinien gab es vier Gegenstimmen der Grünen-Fraktion. Die ausführlich dargestellten zehn Leitlinien sind auf gilching.de unter Sitzungsvorlagen abzurufen.
Uli Singer



