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Stopp dem illegalen Welpenhandel

Ein aktueller Fall von drei illegal gehandelten Welpen ruft Landratsamt auf den Plan

Starnberg – Ein aktueller Fall von illegalem Welpenhandel haben das Starnberger Veterinäramt in Kooperation mit dem Starnberger Tierheim veranlasst, vor illegalem Welpenhandel zu warnen. Gerade vor Weihnachten stehen Tiere häufig ganz oben auf der Wunschliste. Die richtige Zeit für unseriöse Händler, die sich vom Verkauf von Welpen aus nicht tiergerechter Aufzucht viel Geld versprechen. Unter anderem warnt Dr. Susann Stöckl, Leiterin des Starnberger Veterinärsamts vor dem Ankauf: „Finger weg von illegalen Tiergeschäften. Das ist nicht nur verboten, die Tiere leiden enorm unter einer schlechten Aufzucht sowie den anschließenden Bedingungen, unter denen sie dann zu den Verkaufsstandorten transportiert werden.“


Zudem komme der unüberlegte Kauf von Welpen aus illegalen Aufzuchten häufig im Nachhinein noch ungemein teuer, mahnt Landrat Stefan Frey. „Wir stellen dem Tierhalter, der sich auf so einen Kauf eingelassen hat und dann gesundheitliche Probleme mit den Welpen auftauchen, auch alle aufkommenden Kosten in Rechnung. Da können leicht fünfstellige Beträge zusammenkommen. Der vermeintlich günstige Kauf geht also nicht auf.“ Anja Corbero, stellvertretende Vorsitzend des Starnberger Tierschutzvereins rät, sich vor einem Kauf ausführlich bei Fachstellen zu informieren. „Kaufen Sie auf keinen Fall im Internet oder über Social Media-Kanäle. Am besten kommen Sie einfach zu uns ins Tierheim. Hier warten derzeit unter anderem 20 Hunde, 32 Katzen und 21 Kleintiere, wie beispielsweise Hasen auf ein neues Zuhause. Und die würden sich freuen, eine neue Heimat zu bekommen.“

Leider ist das Auffinden von illegal gehandelten Welpen kein Ausnahmefall mehr an den bayerischen Veterinärämtern, weiß Dr. Susann Stöckl. Meist kommen die Tiere aus dem Ausland, werden viel zu früh vom Muttertier getrennt, müssen lange Transportwege zurücklegen und sind derart geschwächt, dass sie spätestens ein paar Tage nach der Ankunft im Landkreis schwer erkranken. Diese Transporte sind tierschutzwidrig, führen zu unnötigem Tierleid und ziehen weitere tierseuchenrechtliche Konsequenzen nach sich. Gerade eine Tollwuterkrankung ist eine beim Menschen tödlich verlaufende Viruserkrankung. Daher gelten hohe Maßstäbe und Anforderungen an die Einfuhr von Tieren nicht nur zum Schutz der Tierpopulation, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung. Allein aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, Jungtiere ohne ausreichenden Tollwutimpfschutz aus dem Ausland zu Hause aufzunehmen.

Stöckl warnt zudem davor: „Werden Jungtiere ohne entsprechende Voraussetzungen vom Veterinäramt aufgegriffen, werden sie unter amtliche Quarantäne gestellt bis die Einreisebestimmungen nach Deutschland erfüllt sind. Hierzu werden die Tiere in der Regel in der Quarantänestation des Tierheims Starnberg untergebracht. Die Kosten für die Unterbringung sowie alle anfallenden Tierarztkosten sind vollumfänglich vom Tierhalter zu bezahlen. Ein Beispiel aus dem Veterinäramt zeigt, dass die Kosten für drei Jungtiere über 10.000 Euro betragen können. Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall, sondern es sind Mindestkosten mit denen der Tierhalter rechnen und diese bezahlen muss.“

Das Veterinäramt rät dringend dazu, sich umfassend über die Ansprüche und die Herkunft des Tieres vorab zu informieren. Werden Tiere im Kofferraum, auf Parkplätzen oder frei Haus geliefert, sollten alle Warnsignale beim neuen Besitzer schrillen. „Kaufen Sie diese Tiere nicht, sondern melden Sie dies dem zuständigen Veterinäramt oder der örtlichen Polizei“, rät Dr. Stöckl.

Weitere Informationen und auch ein Merkblatt, worauf beim Welpenkauf zu achten ist, gibt es unter www.bmel.de/welpenhandel.

Uli Singer

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